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Für meine Schüler habe ich kurze Videos erstellt, bei denen Sie mit mir mitlesen können. Quasi wie beim Tandemlesen. Eltern können den Ton auch abschalten und selbst mit den Kindern lesen oder den Kindern helfen, wenn sie Schwierigkeiten haben. Für Eltern gibt es ein Erklärvideo mit Bedienungshinweisen. Die Übungsserie wird laufend ergänzt.

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Wörter Bilder zuordnen Seite 6 1000

Das ist eine meiner leichtesten Einstiegsübungen. Sie verspricht Erfolgserlebnisse! Zum Ordner Am Anfang / Texte kurz und leicht - Übung Wörter Bilder zuordnen.

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Immer wieder ist es zu beobachten: Leseanfänger kümmern sich nicht um die Endungen. Ich übe dann mit "Blitzlesen mit Variationen". Damit trainiere ich meine Schüler, die Wörter bis zu Ende zu lesen.

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3 Übungen mit je 3 Witzen - anspruchsvolle Leseübung - Ordner - Datei: FremdwörterNumismatiker 4

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Der Lesekoch-Blog

Sonntag, 02 Juli 2023 17:30

Benachteiligung durch Notenschutz

geschrieben von 

Benachteiligung durch Notenschutz

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt darüber, ob ein Vermerk zur Nichtbewertung der Rechtschreibung im Abi-Zeugnis zulässig ist. Begonnen hat der Rechtsstreit bereits 2010. Drei bayerische Abiturienten fühlten sich durch den Vermerk diskriminiert. Ist der Zeugnisvermerk unbedingt notwendig? Gibt es Alternativen? …

Dass die Noten aller Schüler, bei denen die Rechtschreibung berücksichtigt wird, und die mehr als null Fehler machen, vergleichsweise schlechter sind, spielt bei der Diskussion kaum eine Rolle. Aber genau das ist der Grund für den Zeugnisvermerk. Er macht auf die ungleiche Bewertung aufmerksam.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte schon vor einiger Zeit in dieser Sache entschieden, dass ein Hinweis auf eine Legasthenie nicht ins Zeugnis gehört. Das ist konsequent, wenn man Legasthenie als Behinderung ansieht und sie im Weltkrankheitskatalog aufführt. 

Wenn Hilfsmittel für die Rechtschreibung im Rahmen eines Nachteilsausgleichs verwendet werden, steht dazu nichts im Zeugnis. Wenn aber gar keine Bewertung der Rechtschreibung erfolgt, ist ein Zeugnisvermerk lt. Bundesverwaltungsgericht zulässig, um eine objektive Vergleichbarkeit der Noten zu gewährleisten. Das wollen die Kläger aus Bayern ändern.

Der Anwalt der Kläger sagt zum Zeugnisvermerk (Quelle: RND online): „Jeder, der das liest, kann nur denken, dass der Bewerber zu dumm und grottenschlecht für alles ist“. Wie das? Das Zeugnis besteht doch nicht nur aus diesem Vermerk. In den Berichten heißt es zudem über die Kläger, dass sie selbst durch den Zeugnisvermerk keinen Nachteil erlebt hätten.

Benachteiligt durch die Nichtbeachtung der Rechtschreibung sind eigentlich alle Schüler, bei denen Rechtschreibfehler bewertet werden. Denn bei gleicher inhaltlicher Leistung, zum Beispiel im Aufsatz, ist deren Note schlechter, sobald Rechtschreibfehler vorkommen. Der Vergleich der Leistung ist also nicht objektiv, denn auch Nicht-Legastheniker, werden in der Schule Rechtschreibfehler machen.

Unter diesem Gesichtspunkt scheint mir die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf Zulässigkeit des Zeugnisvermerks gerechtfertigt. Aber vielleicht sollte man auch über Alternativen nachdenken.

Eine Möglichkeit wäre, Inhalt und Rechtschreibung gesondert zu bewerten. Es gäbe dann zwei Noten. Und bei den Schülern, deren Rechtschreibung nicht bewertet wird, steht selbstverständlich keine Rechtschreibnote im Zeugnis.

Ob die Notensplittung in Inhalt und Rechtschreibung eine gute Lösung ist, das wage ich nicht zu behaupten. Aber sie wäre gerecht, und die Benotung erfolgt für alle nach den gleichen Kriterien. Mir gefällt allerdings nicht, dass dann die Deutschnote ihrem Namen nicht mehr verdienen würde, denn die Rechtschreibung ist Teil unserer Sprache und sollte nicht zum Spezialwissen werden. Texte mit vielen Rechtschreibfehlern sind nicht schön und manchmal nur schwer zu lesen.

Eine andere Möglichkeit wäre, den Notenschutz, den es in einigen Bundesländern gar nicht gibt, in den höheren Klassen generell abzuschaffen und dort nur noch Nachteilsausgleich zu gewähren. Man könnte sogar darüber nachdenken, in höheren Klassen allen Schüler bei der Rechtschreibung die Nutzung von Hilfsmitteln zu gestatten. Bei Abiturienten sollten die dafür notwendigen Kenntnisse der Systematik unserer Sprache vorhanden sein. Wenn Schüler wissen, dass bei einem bestimmten Wort eine Rechtschreibbesonderheit vorliegt, dann ist das doch großartig, auch wenn sie nicht genau sagen können, wie das Wort korrekt geschrieben wird. Das Nachsehen im Duden oder in einer App ist dann hilfreich und sollte ermöglicht werden. Dazu wären sicher noch einige Modalitäten zu klären. Ein Zeugnisvermerk würde sich aber erübrigen.

Die Rechtschreibleistungen werden allgemein immer schwächer. Dieser Trend darf nicht befeuert werden. Noch bemühen sich viele Schülerinnen und Schüler mit Lerntherapeuten zu einer verbesserten Rechtschreibung zu kommen.

Die für die Bildung Verantwortlichen schauen seit langem zu, wie sich die Lesefertigkeit der Grundschüler verschlechtert. Da auf diesem Gebiet keine wirksamen Maßnahmen ergriffen werden, ist auch keine Gegensteuerung bei der Rechtschreibung zu erwarten.

Dr. Dorothea Thomé und Prof. Günther Thomé haben schon 2010 in ihrem „Ratgeber Rechtschreibprobleme LRS/Legasthenie“ festgestellt: "Wenn man etwa dreißig Jahre alte Maßstäbe an die heutigen Rechtschreibleistungen anlegen würde, könnte man gut die Hälfte unserer Schüler als rechtschreibschwach bezeichnen!" Prof. Steinig von der Uni Siegen hat 2012 die Entwicklung der Rechtschreibfehler pro 100 Wörter analysiert. Die Grafik zeigt das Ergebnis (Quelle Spiegel, Panorama):

Rechtschreibfehler Steinig

Die Anzahl der Fehler pro hundert Wörter hat sich in 40 Jahren mehr als verdoppelt. Dass sich die Fehlerquote seit 2012 wieder verbessert haben könnte, schließe ich aus. Sie ist mit Sicherheit noch schlechter geworden.

Die notwendigen Maßnahmen zur Trendumkehr klingen beim Lesen und bei der Rechtschreibung ähnlich: Konzentration auf das Wesentliche in der Grundschule, mehr gut ausgebildetes Personal in den Schulen und in den vorschulischen Einrichtungen, Überdenken der Lehre und mehr Üben, direkt in der Schule. In der Lehre müsste man das freie Schreiben zurückstellen zugunsten der Erarbeitung eines systematisch aufgebauten Wortschatzes und gleich mit der Schreibschrift beginnen. Die Druckschrift wird nämlich nur gebraucht, um möglichst schnell frei drauflosschreiben zu können.

Persönliche Anmerkung: Ich war immer – und bin es noch – ein guter Rechtschreiber. Trotzdem bin ich manchmal unsicher und muss nachschlagen. Ich nehme mir heraus, auch mal bewusst anders zu schreiben, als es der Duden empfiehlt, denn der Duden erkennt Falschschreibungen als richtig an, wenn sie oft genug vorkommen. Beispiel:  Der „Voraus“ ist in der Formulierung „im Voraus“ kein Nomen. Nur in der Rechtssprache gibt es diesen Begriff. Richtig war zu meiner Schulzeit „im voraus“. Aber da immer mehr Menschen dachten, sie müssten wegen eines versteckten Artikels (im = in dem) großschreiben, waren ein paar Jahre lang die Klein- und die Großschreibung möglich. Jetzt gilt die früher richtige Schreibweise als falsch. Das war, nebenbei bemerkt, der Anfang einer Nominalisierungswelle, die noch nicht abgeflacht ist. Immer mehr adverbiale Bestimmungen, wie „vor kurzem“ liest man groß, was auch die Empfehlung der Duden-Redaktion ist, die wahrscheinlich bald nur noch die Großschreibung als richtig anerkennen wird. Wenig hilfreich ist, dass manchmal nur die Großschreibung gilt (im Voraus), manchmal Wahlmöglichkeiten bestehen (vor kurzem, vor Kurzem, seit langem, seit Langem, Duden-Empfehlung jeweils Großschreibung) und manchmal kleingeschrieben werden muss (vor allem). Aber so ist es eben, wenn wir die wachsende Zahl der schwachen Rechtschreiber über den Duden die Rechtschreibung bestimmen lassen. Da bleibt die Systematik auf der Strecke.

1 Kommentar

  • Kommentar-Link Dorothea Thomé Montag, 10 Juli 2023 08:01 gepostet von Dorothea Thomé

    Vielen Dank für diesen so wichtigen Bericht!

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Chinesisches Sprichwort, gehört von Dr. Birgit Kreß, Erste Bürgermeisterin Markt Erlbach

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